Grunderwerbsteuerrechner
Mit dem Grunderwerbsteuerrechner kann die fällige Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie (Grundstück, Haus bzw. Wohnung) in Deutschland berechnet werden. Zur ausführlichen Anleitung.
Grunderwerbsteuer berechnen | |
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Kaufpreis: | € |
Bundesland | |
Ergebnisse: | |
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Grunderwerbsteuer: | 0 € |
Steuersatz: | 0 % |
Gesamtkosten: | 0 € |
Anleitung zum Grunderwerbsteuerrechner
Beim Kauf eines Grundstückes, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung fällt in Deutschland die Grunderwerbsteuer (GrESt) an. Entscheidend für die Höhe der Steuer ist der Gesamtpreis der Immobilie, der beim Haus- oder Wohnungskauf den Wert des Grundstücks bzw. des Grundstückanteils und den Wert des Gebäudes umfasst. Kauft man ein unbebautes Grundstück und errichtet darauf ein Haus, wird die Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück fällig, sofern es sich bei beiden Erwerbsvorgängen um wirtschaftlich getrennte Vorgänge handelt.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist seit 2006 abhängig vom jeweiligen Bundesland, in unserem Rechner sind die unterschiedlichen Steuersätze abgebildet. Aktuell beträgt die Steuer zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent der Bemessungsgrundlage bzw. des Kaufpreises. Es existiert eine Freigrenze von 2500,- Euro für die keine Steuer zu zahlen ist. Wird die Freigrenze überschritten, ist der volle Betrag steuerpflichtig.
Die Grunderwerbsteuer wird mit Abschluss des notariellen Vertrags fällig und der Käufer erhält einen entsprechenden Bescheid vom Finanzamt. Erst wenn die Steuer bezahlt wurde wird die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt ausgestellt. Diese Bescheinigung ist üblicherweise für den endgültigen Eintrag des Käufers in das Grundbuch notwendig.
Mit dem Grunderwerbsteuerrechner kann die Steuerlast für alle Bundesländer in Abhängigkeit vom Kaufpreis berechnet werden. Ausgegeben werden Steuersatz, Höhe der Steuer sowie die Gesamtkosten, zusammengesetzt aus Kaufpreis und Steuer.
Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Bundesland | Steuersatz |
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Baden-Württemberg | 5,0% |
Bayern | 3,5% |
Berlin | 6,0% |
Brandenburg | 6,5% |
Bremen | 5,0% |
Hamburg | 4,5% |
Hessen | 6,0% |
Mecklenburg-Vorpommern | 6,0% |
Niedersachsen | 5,0% |
Nordrhein-Westfalen | 6,5% |
Rheinland-Pfalz | 5,0% |
Saarland | 6,5% |
Sachsen | 3,5% (ab 2023: 5,5%) |
Sachsen-Anhalt | 5,0% |
Schleswig-Holstein | 6,5% |
Thüringen | 6,5% |